bleibt vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor des Bauingenieurwesen verfügen, Beamte (w/m/d) müssen
bleibt vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor des Bauingenieurwesen verfügen, Beamte (w/m/d) müssen
und Kostenteilungsberechnungen mit Abrechnung der Kosten. Eine Änderung der Aufgaben bleibt vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor
vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor des Bauingenieurwesen verfügen, Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1
der Prüfingenieure nach HOAI und VOF. Eine Änderung der Aufgaben bleibt vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor
vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom-FH) des Bau- bzw. Verkehrsingenieurwesens oder Wirtschaftsingenieurwesens
vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor des Bauingenieurwesen verfügen, Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1
mit Abrechnung der Kosten. Eine Änderung der Aufgaben bleibt vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor des Bauingenieurwesen
vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom-FH) des Bau- bzw. Verkehrsingenieurwesens oder Wirtschaftsingenieurwesens
vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor des Agraringenieurwesens verfügen, Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung
Qualifikation: Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Bachelor des Agraringenieurwesens verfügen, Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt